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Buchhaltungen für Landwirte, Steuererklärungen, Abschlussberatung


Direktzahlungen
werden nach bestimmten Kriterien gekürzt. Grundlage ist das steuerbare Einkommen bei der direkten Bundessteuer gemäss Steuerveranlagung. Die Kürzung erfolgt, wenn das steuerbare Einkommen Fr. 80'000.-- (bei Singles), resp. Fr. 120'000.-- (bei Ehepaaren) übersteigt. Weitere Kürzungskriterien sind das Vermögen, die landwirtschaftliche Nutzfläche und die Anzahl Grossvieheinheiten. Für weitere Informationen können Sie nebenan die bundesrätliche Verordnung herunterladen. Die Kürzungen werden im Artikel 22 der nebenstehenden Direktzahlungsverordnung aufgeführt.


 

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