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Prämienverbilligung 2010

Krankenkassen-Prämienverbilligungen 2010 im Thurgau: (Grundlage: provisorische Steuerrechnung 2009)

Bei einfacher Staatssteuer von: Prämienverbilligung
bis Fr. 400.-- Fr. 1'610.--
bis Fr. 600.-- Fr. 1'210.--
bis Fr. 800.-- Fr. 805.--
für Kinder Fr. 605.--
Erwachsene Sozialhilfeempfänger Fr. 2'970.--
 

 

Prämienverbilligung 2011

Krankenkassen-Prämienverbilligungen 2011 im Thurgau: (Grundlage: provisorische Steuerrechnung 2010)

Bei einfacher Staatssteuer von: Prämienverbilligung
bis Fr. 400.-- Fr. 1'680.--
bis Fr. 600.-- Fr. 1'260.--
bis Fr. 800.-- Fr. 840.--
für Kinder* Fr. 630.--
Erwachsene Sozialhilfeempfänger Fr. 3'042.--

* Für Kinder von Eltern, die ein steuerbares Vermögen ausweisen, wird keine Prämienverbilligung ausbezahlt.


Die Höhe der Krankenkassenprämienverbilligungen sind in Artikel 6 der Verordnung der Regierungsrates zum Gesetz über die Krankenversicherung (832.10) enhalten.

 

 

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