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Rückforderung Quellensteuer / Reclaiming the witholding tax

Sie arbeiten, zahlen in der Schweiz quellensteuer und machen vielleicht daneben das MBA. Wir forden den Grossteil Ihrer Steuern zurück.

You are working, you pay witholding tax in Switzerland and you are making the MBA. We reclaim most of your tax. Please contact us if you do not understand the following explanations and - of course - if you do not want to pay too much taxes..

Quellenste sind Ausländer, die nicht den Ausländerausweis C haben. Diese werden nach besonderen Tarifen besteuert. Nähere Angaben finden Sie dazu in der Thurgauischen Steuerpraxis 112 Nr. 1

Es existieren die Quellensteuertarife A für Alleinstehende,
Quellensteuertarife B für Verheiratete und Quellensteuertarife C für Doppelverdiener.

Die Quellensteuer beruht auf dem Grundsatz, dass Quellenbesteuerte im Durchschnitt nicht höher besteuert werden sollen als Steuerpflichtige, die eine Steuererklärung ausfüllen.

Dieser Grundsatz ist seit Anfang 2010 auch in einem Bundesgerichtsentscheid festgehalten, was zur Folge hat, dass Quellenbesteuerte nun die im Quellensteuertarif nicht berücksichtigten Abzüge geltend machen können.

 

 

Diese Abzüge betreffen:

Schuldzinsen
Weiterbildungs- und Umschulungskosten
Ausserordentliche Beiträge an die berufliche Vorsorge
Spenden
Alimente
Kinderbetreuungskosten
Unterstützungsabzüge
Krankheitskosten
Abzüge für Kinder in Ausbildung

Die Steuerverwaltung berechnet dann die Steuer neu und erstattet gegebenenfalls die zu viel bezahlte Steuer zurück.

Melden Sie sich, falls Sie Unterstützung benötigen unter:

oder auf der folgenden Adresse:


BZO-Beratung GmbH
Hauptstrasse 15
8558 Raperswilen
Tel. 052 763 28 08

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